Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen
Die Digitale Verwaltung Schweiz übernimmt per 1.1.2022 sämtliche operativen Tätigkeiten der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK), die zur Betreuung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen notwendig sind. Sie erarbeitet und verhandelt die AGB bis zur Vertragsunterzeichnung durch die SIK.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen eignen sich für ICT-Geschäfte der öffentlichen Verwaltung und von Privatunternehmen. Sie können als Grundlage für Betriebsdienstleistungen, Neuentwicklungen sowie Beratungsleistungen oder Services aus der Cloud (XaaS) dienen.
Dank den AGB können öffentliche Beschaffungsstellen ihren Aufträgen einheitliche, einfach verständliche und faire Geschäftsbedingungen zugrunde legen. So können die Angebote insbesondere bei öffentlichen Beschaffungen auch in vertraglicher Hinsicht vergleichbar gemacht werden.
AGB Ausgabe 2020
Für Verträge, die ab 1.1.2020 abgeschlossen werden, gelten die AGB für IKT-Leistungen, Ausgabe Januar 2020.
Diese Fassung der AGB hat die Arbeitskonferenz der SIK im November 2019 erlassen. Sie ist das Ergebnis einer breiten Vernehmlassung unter den SIK-Mitgliedern und den Verbänden der ICT-Unternehmen. Gegenüber der Fassung von 2015 erfolgten punktuelle Änderungen, die es vor allem einfacher machen, die AGB auch auf Cloud-Leistungen anzuwenden.
Es wird empfohlen, die AGB allen ICT-Verträgen zugrunde zu legen. Das heisst in der Regel, dass ihre Akzeptanz eine Bedingung der Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsverfahren ist. Der Einsatz der AGB ist in vielen öffentlichen Verwaltungen gesetzlich oder durch Weisungen vorgeschrieben. Die AGB der SIK ergänzen den im Einzelfall abgeschlossenen Vertrag.
AGB Ausgabe 2015
Für Verträge, die bis am 31.12.2019 abgeschlossen wurden, gelten die AGB der SIK für IKT-Leistungen, Ausgabe 2015. Sie wurden von der Arbeitskonferenz der SIK im November 2014 erlassen.